Kosmetovigilanz nach dem Inverkehrbringen

Die unerwünschten Wirkungen Ihrer Produkte nach dem Inverkehrbringen zu überwachen, ist eine Pflicht nach der europäischen Verordnung und ein echtes Vertrauenssignal für Ihre Kunden. Wir helfen Ihnen, diese Überwachung einzurichten und Ihre Marke zu schützen.

  • Verordnung 1223/2009
  • Verantwortliche Person
  • Nachverfolgung der Wirkungen
  • Kundenvertrauen
Kontrolle eines Produkts im Labor von Costomise
01Warum es wichtig ist

Die Überwachung nach dem Inverkehrbringen

Selbst ein perfekt formuliertes kosmetisches Mittel kann bei einem Anwender eine Reaktion auslösen. Die Kosmetovigilanz organisiert die Erfassung, die Analyse und die Meldung dieser unerwünschten Wirkungen. Gut gesteuert schützt sie Ihre Kunden, Ihre Konformität und Ihren Ruf.

  • Sie bringen Produkte in Verkehr
  • Sie sind verantwortliche Person oder benennen eine
  • Sie möchten unerwünschten Wirkungen zuvorkommen
  • Das Vertrauen Ihrer Kunden liegt Ihnen am Herzen
02Unsere Antwort

Ein klares Vigilanzsystem

Im Labor in Marans
  1. 01

    Einrichtung

    Wir strukturieren Ihren Prozess zur Erfassung und Dokumentation unerwünschter Wirkungen.

  2. 02

    Kausalitätsanalyse

    Bewertung der Fälle, um unerwünschte Wirkungen von ernsten unerwünschten Wirkungen zu unterscheiden.

  3. 03

    Meldung & Nachverfolgung

    Abwicklung der Pflichtmeldungen und langfristige Nachverfolgung.

  4. 04

    Bezug zur PIF

    Kohärenz mit Ihrer Produktinformationsdatei (PIF) und Ihrer gesamten Konformität.

Wir haben Costomise gegründet, um das Labor zu sein, das wir selbst gern gefunden hätten: eines mit menschlichem Maß, das die Wahrheit über Zeitpläne und Regulatorik sagt und natürliche Rezepturen formuliert, die wirklich überzeugen.
Julien R. & Julien B., Mitgründer von Costomise
03So funktioniert es

Der Prozess in 4 Schritten

01
Fortlaufend

Erfassung

Sammlung der Meldungen unerwünschter Wirkungen, wo auch immer sie auftreten.

02
Systematisch

Dokumentation

Rückverfolgbarkeit jedes Falls, sauber dokumentiert.

03
Fall für Fall

Analyse

Bewertung der Kausalität und des Schweregrads der Wirkung.

04
Unverzüglich bei ernster Wirkung

Meldung

Meldung an die Behörden, wenn erforderlich, und Nachverfolgung der Maßnahmen.

04Im Leistungsumfang

Was die Begleitung umfasst

  • Strukturierung des Vigilanzprozesses
  • Werkzeuge zur Erfassung und Dokumentation
  • Kausalitätsanalyse der Fälle
  • Unterscheidung unerwünschte / ernste unerwünschte Wirkung
  • Abwicklung der Pflichtmeldungen
  • Kohärenz mit der PIF
  • Langfristige Nachverfolgung
  • Beratung der verantwortlichen Person
Eckdaten zur Kosmetovigilanz
RahmenVerordnung (EG) Nr. 1223/2009
Behörde (Frankreich)Die ANSM, für ernste unerwünschte Wirkungen
VerpflichtendJa, für jede verantwortliche Person

Costomise hat eine eigene Expertise für Kosmetovigilanz aufgebaut. Sprechen wir über Ihr aktuelles System.

Mein Angebot erhalten
05Warum wir

Unsere Expertise in der Vigilanz

20 JahreKosmetik-Expertise
100 %hergestellt in Frankreich
ISO 22716gute Herstellungspraxis
Maransunser Labor (Charente-Maritime)
06Ihre Fragen

Häufige Fragen

Was ist Kosmetovigilanz?

Sie umfasst alle Methoden, mit denen die unerwünschten Wirkungen kosmetischer Mittel nach ihrem Inverkehrbringen überwacht und bewertet werden.

Ist sie verpflichtend?

Ja. Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 schreibt sie jeder verantwortlichen Person vor, die ein Produkt auf dem europäischen Markt in Verkehr bringt.

Was unterscheidet eine unerwünschte von einer ernsten unerwünschten Wirkung?

Eine unerwünschte Wirkung ist eine vorübergehende schädliche Reaktion; eine ernste unerwünschte Wirkung führt zu einem Krankenhausaufenthalt, einer Funktionseinschränkung oder Lebensgefahr und muss unverzüglich gemeldet werden.

An wen meldet man eine ernste unerwünschte Wirkung in Frankreich?

An die ANSM (Nationale Agentur für die Sicherheit von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten), und zwar so schnell wie möglich.

Wie unterstützt Costomise Sie?

Wir strukturieren Ihr Vigilanzsystem, analysieren die Fälle und übernehmen die Meldungen, im Einklang mit Ihrer PIF.

Weiterführende Informationen